Haftung für medizinische Aufzeichnungen in Privatklinik
Die Legal Report 106/2008 der spanischen Agentur für Datenschutz behebt eine der grundlegenden Fragen über die Haftung von Ärzten gegen die Krankengeschichte ihrer Patienten: Wer ist für die klinischen Daten verantwortlich ist? Hat der Arzt / Arzt oder Klinik?
Der AEPD ergibt sich aus Artikel 14, 17.1 und 17.5 des Gesetzes 41/2002, dass die Beziehung im Health Center mit ihrem Arzt bindet impliziert eine gewisse Beziehung der Abhängigkeit zwischen ihnen und der Mitte (Typ Arbeit, kommerzielle oder ähnlich) und die Patienten des Zentrums und nicht von einzelnen Ärzten, so dass entspricht dem Medical Center die Behandlung und die Verwahrung von medizinischen Daten der Patienten, die Einhaltung der Verpflichtungen durch das Gesetz 15/1999 vom verhängt 13. Dezember, der Schutz personenbezogener Daten, die zusätzlich zu den in den oben genannten Gesetz vorgesehenen 41/2002.
Dementsprechend wird das Sorgerecht für die Aufzeichnungen unter der Verantwortung des Managements des Gesundheitswesens werden professionelle und nicht optional.
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