Zivilgesetzbuch Konkordat mit den Rechtsvorschriften der Autonomen Gemeinschaften
Wir sind in einer Phase-Decodierung von dem unstillbaren Verlangen, Autonomie gegenüber anderen Gemeinschaften hervorzuheben getrieben eingetaucht. Das Ergebnis ist eine normative Magma incociliable, schwer zu verstehen, dass der Bürger-generierten und in der Rechts-und das Gefühl einer staatlichen Rechtsordnung aus mehreren Ländern gemacht.
Diese falsche Vorstellung von der spanischen Rechtsordnung gestellt wurde gestern klar und (Freigabe des Professors und Vide Carlos Rogel, Präsident der Gesellschaft für das Studium und den Unterricht Copyright ASEDAR ), die einige und gehört Jahren. Vide erinnerte das Publikum an der Hochschule der Kanzler Hall versammelt, in Spanien gibt es nur eine Rechtsordnung, in Übereinstimmung mit der Verfassung und die ersten Artikel des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Daher kann die Diskrepanz Gesetze nicht als Versagen des Systems verstanden werden, sondern als eine mehr oder weniger harmonischen Gesetzen und Vorschriften der staatlichen Ebene kombiniert mit regionalen oder allgemeinen.
Denn es besteht dennoch ein hohes Maß an Komplexität bei der Auswahl und Anwendung von Standards im zivilen Bereich, erforderte die Entwicklung eines Bürgerlichen Gesetzbuches Konkordat mit den Rechtsvorschriften der Autonomen Gemeinschaften. Nun legte Carlos Rogel, zusammen mit anderen Autoren wie Dr. Eduardo Serrano und Jorge Ortega Pastor, gestern die Arbeit, die den Namen gibt zu diesem Post, die in einer systematischen und sorgfältigen Weise analysiert wird, in denen eine staatliche Regelung nicht mit den Autonomen Gemeinschaften zu verbinden, für in ihrer Studie auch die sogenannten non Räte.
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